Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren, wie wir Ihnen bereits in mehreren Rundschreiben mitteilten, hat die Europäische Kommission zwischenzeitlich klargestellt, dass eine Nutzung des Aufwuchses einer brachliegenden Fläche, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche (ökologische Vorrangfläche) ausgewiesen wird, außerhalb […]