Datum: Mittwoch, 13. Januar 2016, 12:25 Uhr | Kategorie: Aktuell | Kommentar: Keine Kommentare
Der Beitragsvorschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) muss spätestens am 15. Januar 2016 auf dem Konto der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gutgeschrieben sein.
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