Mündliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof zum Kennzeichnungs- Rechtsstreit bei Schafen und Ziegen am 07.03.2013

Fast 300 Schaf- und Ziegenhalter aus Deutschland, Frankreich, Niederlande und Schottland verfolgten die Verhandlung in Luxemburg Am Donnerstag, den 7. März 2013 fand um 14:30 Uhr die mündliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof zum Kennzeichnungsrechtsstreit bei Schafen und Ziegen statt.

Bekanntermaßen haben 4 Schafhalter für die VDL ein Eilverfahren und Klageverfahren eingereicht und das Verfahren von Herrn Schaible, Baden-Württemberg wurde an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Zur Unterstützung des Schäfers und auch um gegenüber den Richtern des höchsten Gerichts in der EU die Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Schaf- und Ziegenhaltung zu vermitteln, hatten VDL und BDZ u.a. über ihre Landesverbände ihre Mitglieder
zur Teilnahme aufgerufen.

Diesem Aufruf waren dankenswerterweise fast 300 Schaf- und Ziegenhalter aus dem gesamten Bundesgebiet, den Niederlanden, Frankreich und Schottland gefolgt. Drei Busse aus Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wurden ebenso organisiert wie Fahrgemeinschaften. Beeindruckend war, dass die meisten Besucher in ihrer Berufskleidung und damit ihrer Schäfertracht oder in ihrem Schäferhemd zur Verhandlung kamen.
Der den Kläger vertretende Rechtsanwalt Dr. Winkelmüller hatte während der mündlichen Verhandlung Gelegenheit, ein 20-minütiges Plädoyer zu halten. Die Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen auch die Vertreterin der Regierung Frankreichs, die EUKommission sowie der Rat.

Dr. Winkelmüller stellte klar heraus, dass die erlassene Verordnung zum einen dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und zum anderen dem Gebot der Gleichbehandlung widerspricht. Unverhältnismäßig ist die Verordnung, da den erheblichen Kosten, die den Tierhaltern aufgebürdet werden, kein gesellschaftlicher Nutzen gegenüber steht. Das Gebot der Gleichbehandlung wird aus zwei Gründen verletzt. Die elektronische Einzeltierkennzeichnung ist zum einen nur für den Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung vorgesehen. Z. B. sind Schweine und Rinder von einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung nicht betroffen, obwohl in diesen Sektoren ein umfangreicherer Handel mit Tieren geschieht.

Besonders hob er die weiterhin vorgenommene Beibehaltung der Bestandskennzeichnung bei Schweinen hervor. Zum anderen sind bestehende Ausnahmeregelungen für kleine EU-Mitgliedstaaten unter der Grenze von 600.000 Schafen und Ziegen in einem europäischen Binnenmarkt nicht nachvollziehbar. Nach den Ausführungen stellten die Richter sowie der Generalstaatsanwalt Fragen. Diese wandten sich überwiegend an die Vertreter der EU-Kommission sowie den Rat.

Den Anwälten der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates sowie der französischen Regierung fiel es im Laufe der Verhandlung zunehmend schwerer, auf darauf hindeutende Fragen der Richter belastbare Begründungen vorzulegen. Beispielsweise auf Nachfrage zur Feststellung der EU-Kommission, dass der Gleichheitsgrundsatz gegenüber anderen Tierarten dadurch gewahrt sei, dass bei allen landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen die elektronische Kennzeichnung in absehbarer Zeit eingeführt werde, konnte der Kommissionsvertreter nicht belegen, dass dies in irgendeiner Erklärung oder Rechtstext der Kommission tatsächlich verankert ist.

Auch auf die Nachfrage des Gerichts, ob die EU-Kommission Zahlen vorliegen habe, die ihre Behauptung belegen, dass bei Schafen wesentlich mehr Tierbewegungen zwischen Betrieben von der Geburt bis zur Schlachtung stattfinden würden, wie in der Schweinehaltung, konnte die Kommission ebenfalls trotz interner Beratungen keine konkreten Zahlen nachträglich liefern. Zusammenfassend ist es schwer, eine Vermutung zu dem zu erwartenden Gerichtsurteil abzugeben. Alle Teilnehmer waren sich in jedem Falle darin einig, dass Herr Schaible und damit die VDL mit RA Winkelmüller durch einen sehr guten Fachmann  vertreten wurde.

Auf Nachfrage des Richters teilte der Generalstaatsanwalt mit, dass er den Schlussantrag am 29. Mai 2013 stellen werde.

Weiterer Weg: Ca. 3 Monate später kann mit dem Urteil gerechnet werden.

Wir bitten freundlichst um Kenntnisnahme.

Anlage:
Plädoyer Winkelmüller

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Völl
– Geschäftsführer –

Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.
Wirtschaftsvereinigung Deutsches Lammfleisch e. V.
Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e.V.
Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V.