Erwerb der „Roten Karte“ für Schäferlehrlinge

Lehrlinge der Schäferei sollen seit 2017 im Rahmen ihrer Ausbildung auch ein Praktikum in einer Milchschäferei machen. Da sie dabei in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, brauchen sie eine Erstbelehrung nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Diese dauert ca. eine Stunde und behandelt die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln. Die Belehrung wird bescheinigt mit der „Roten Karte“. Bei einer Betriebskontrolle kann die Lebensmittelüberwachung diese Karte von den BetriebsleiterInnen einfordern. Die Belehrung darf frühestens drei Monate vor Beginn des Praktikums stattfinden. Sie wird von den Veterinärämtern, Fachbereich Lebensmittelüberwachung regelmäßig angeboten. Termine können beim zuständigen Amt erfragt werden. Für PraktikantInnen ist die Belehrung kostenlos.

In Strausberg und in Seelow finden die Belehrungen immer dienstags mehrmals am Tag statt.

Anmeldung in Seelow unter 03346/ 850-6738

Anmeldung in Strausberg unter 03346/ 850-6711