Zwischenfrüchte dürfen uneingeschränkt durch Schafe und Ziegen beweidet werden

Zwischenfrüchte, welche ab 2015 als Ökologische Vorrangfläche gemeldet werden, dürfen nach Aussage von Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) uneingeschränkt, entgegen ersten Befürchtungen, mit Schafen und Ziegen beweidet werden.

Dies ist sicherlich die wichtigste und beste Nachricht, die Ronald Rocher und Norman Utke als Vertreter des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg aus der durch die VDL und BDZ organisierte Unterredung am 20.01.2015 mit dem BMEL aus Berlin mitgebracht haben.

Hoffnung besteht auch noch beim Thema des generellen Nutzungsverbots, damit auch der Beweidung, von Brachen seit 01.01.2015. Laut Aussage des BMEL räumt die Kommission doch die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen (so darf die Ansaat nicht mit der Motivation einer späteren Nutzung erfolgt sein), beispielsweise eine Beweidung mit Schafen und Ziegen nach dem 1. August zuzulassen. Hier gilt es nun, auch auf Landesebene, darauf hinzuwirken, dass die Vorrausetzungen einer möglichen Beweidung von Brachen klar definiert werden. Wichtig dabei ist, dass die Landesministerien gewonnen werden diese für die Schaf- und Ziegenhaltung wichtige Ausnahme auch auf Bundesebene zu unterstützen.

Weiteres wichtiges Thema war die Beihilfefähigkeit von beweidbaren Flächen. Hierzu gab es ein regen Austausch, u.a. zu Heiden und Truppenübungsplätze. Neue Erkenntnisse gab es jedoch nicht, von Seiten des BMEL wurde häufig auf die Bewilligungsbehörden vor Ort verwiesen.

Norman Utke