Subvention zur elektronischen Ohrmarke verschoben

Die Beihilfe der Tierseuchenkasse (TSK) zur elektronischen Ohrmarke erfolgt voraussichtlich erst ab März 2015.

Im letzten Rundschreiben (s.u.) wurde die neue Berechnungsgrundlage der elektronischen Ohrmarken angekündigt. Leider verschiebt sich der Beginn wegen verzögerter Bestätigungen vom Bundesministerium und der EU.
Bitte bei der Bestellung der Ohrmarken berücksichtigen!

„Ab dem 1.1.2015 gibt es eine neue Beihilfe der Tierseuchenkasse Brandenburg. Diese sieht vor, dass die Tierseuchenkasse einen Betrag von 1,30 € pro elektronischer Ohrmarke trägt. Sie als Tierhalter beziehen die Ohrmarken wie gehabt vom LKV in Waldsieversdorf und erhalten eine Rechnung. Diese enthält die Informationen zu Ihrem Rechnungsbetrag und welcher Teil von der Tierseuchenkasse übernommen wird. Sofern Sie fristgerecht ihrer Meldungs- und Beitragszahlungspflicht nachgekommen sind, steht Ihnen diese Beihilfe zu.

Die Einführung der Beihilfe beruht auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 17.10.2013, mit dem die elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen endgültig festgeschrieben wurde. Aus diesem Grund bezieht sich die Beihilfe ausschließlich auf die anteilige Kostenübernahme der elektronischen Kennzeichnung. Die Masttierohrmarken (weiße OM) werden nicht teilfinanziert.“

SZVBB