Beihilfe zu Impfkosten

Ab sofort kann bei der Tierseuchenkasse Brandenburg eine Beihilfe zu den Kosten für die Impftätigkeit des Tierarztes gegen das Blauzungenvirus (BTV) beantragt werden. Das Risiko für eine Eintragung der Serotypen BTV 4 und 8 wird vom Friedrich-Loeffler-Institut ( FLI ) als wahrscheinlich bis hoch angesehen. Frau Dr. Annett Rudovsky vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) empfiehlt eine Impfung gegen beide Serotypen. Da bisher noch kein Kombi-Impfstoff erhältlich ist, müssen zwei Impfstoffe angewendet werden. Die Erfahrungen aus den südlichen Bundesländern zeigen, dass die gleichzeitige Impfung an unterschiedlichen Körperstellen der Tiere keine negativen Auswirkungen hat, eine korrekte Anwendung und die Impfkondition der Tiere vorausgesetzt.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tierhalter sind beim Verdacht der Erkrankung ihrer Tiere verpflichtet, dies beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
Tierhalter, die Ihre Tiere impfen lassen möchten, sollten sich bei Ihrem Tierarzt melden. Die durchgeführte Impfung muss innerhalb von 7 Tagen vom Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt in die HIT-Datenbank eingetragen werden. Bei Schafen und Ziegen erfolgt dies auf Herdenbasis, während bei Rindern einzeltierbezogen Daten eingetragen werden müssen.

Das Brandenburger Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz hat zum Thema Blauzungenvirus ein Merkblatt veröffentlicht.

Die aktuelle Risikoeinschätzung, die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) und eine Auflistung der zugelassenen Impfstoffe finden Sie auf der Internetseite des FLI:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/

Meldungen zu allen relevanten Tierseuchen/-krankheiten in Deutschland können eingesehen werden unter:
https://tsis.fli.de/